Sie können ein klassisches Universitätsstudium machen oder ein fachgebundenes Studium an der Fachhochschule absolvieren. FAU und TH Nürnberg sind beides staatliche Institutionen der Bundesrepublik Deutschland oder ein duales Studium.
Weiterhin können Sie Theorie und Praxis eng verknüpfen. Diese Option bieten Ihnen die TH Nürnberg sowie die Paracelsus Medizinische Privatuniversität in Nürnberg.
Zu gleichen Teilen werden die Studieninhalte bei der iba und iubh in Nürnberg sowohl in Form von Vorlesungen als auch mittels praktischer Anwendung in einem Betrieb vermittelt. Es ist ein sogenanntes duales Studium.
Sie können zwischen folgenden Möglichkeiten wählen:
Es gibt es ein Antrag auf Zulassung zum Studium für internationale Studienbewerber/innen mit ausländischem Bildungsnachweis.
Das Formular laden Sie von der Seite der Uni/HS ihrer Wahl runter: (z.B. hier).
Die Uni/HS bestimmt auch den Anmeldungsweg (bis wann und wo muss der Antrag gestellt werden: direkt an der Uni/HS, über UniAssist (https://www.uni-assist.de) oder über anabin (https://anabin.kmk.org/anabin.html)
Je nachdem, ob Sie ein Bachelor- oder einen Masterstudiengang anstreben, kann Ihr Studium zwischen 3 und 5 Jahren dauern, Approbation und Promotion nicht mitgerechnet. Dabei ist der Bachelor in der Regel 6-semestrig und der Master 4-semestrig.
Bei den staatlichen Universitäten und Hochschulen fällt ein Studentenwerksbeitrag in Höhe von 116 € pro Semester an. Darin enthalten sind 74 € für das Semesterticket, welches Ihre Mobilität in der Region sichert.
Die Studiengebühren an privaten Universitäten variieren zwischen 550 € pro Semester an der iba (der Betrag wird von dem Praxisbetrieb übernommen) und 15.000 € pro Studienjahr an der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität (Finanzierung über die Universität möglich).
Es besteht die Möglichkeit bei Klemmer Assekuranz eine sogenannte students Versicherung abzuschließen. Kosten pro Monat ca. 40 €. Wir helfen Ihnen gern.
Wir können Ihnen bei der Suche nach einem Zimmer in einer Wohngemeinschaft oder in einem Studentenwohnheim helfen. Die Kosten pro Monat sind ca. 320 € bis 500 €.
Diese Kosten haben Sie selbst in der Hand. Sie können günstig bei Aldi oder Norma einkaufen oder in Bioläden. Mit 100 € werden Sie sicher zurechtkommen.
Wenn Sie mit einem Visum einreisen brauchen Sie einen Nachweis, dass Sie Ihren Lebensunterhalt finanzieren können. Hierfür können Sie ein Sperrkonto eröffnen.
Wenn Sie Glück haben, können Ihnen Ihre Eltern jeden Monat Geld für Ihren Aufenthalt in Deutschland zur Verfügung stellen
Beratungsstellen an der Uni/HS
Infos hier: https://www.nebenjob.de/ratgeber/2471-welche-regelungen-sie-als-student-bei-ihrem-nebenjob-beachten-sollten
Es gibt bestimmte Dienste von Universitäten, die zusätzliche Hilfe bei der Suche nach einer Unterkunft bieten. Meistens ist dies mit einer Immatrikulation oder Einschreibung verknüpft. Sollten Sie noch Vorbereitungskurse für das Studium wie unser primus study college besuchen, helfen wir Ihnen auch gerne mit unseren engen Beziehungen zu lokalen Angeboten bei der Vermittlung einer Wohngemeinschaft.
Für die Einschreibung an einer Universität benötigen Sie einen Ausweis, ein Passfoto, einen gültigen Sprachnachweis (DSH, telc C1 Hochschule), Anerkennung des ausländischen Schulabschluss oder Nachweis der bestandenen FSP des Studienkollegs, eventuell Lebenslauf
Sie brauchen den in Deutschland anerkannten Nachweis über die Hochschulzugangsberechtigung Ihres Landes und einen deutschen bzw. in Deutschland erworbenen Hochschulzugangsberechtigungsnachweis in Form einer bestandenen C1 Hochschule- oder DSH-Prüfung. Zur Vorbereitung auf die FSP haben Sie die Möglichkeit, ein staatliches oder privates Studienkolleg zu besuchen.
In diesem Fall können Sie ein Studienkolleg besuchen. Das Studienkolleg bereitet auf die Feststellungsprüfung (FSP) vor. Eine bestandene FSP berechtigt Sie zum Studium an einer Hochschule oder Universität. Weitere Infos zum Studienkolleg finden Sie hier.
Für Studienbewerber wird ein Nationalvisum benötigt. Die Antragsstellung erfolgt hierfür über die Botschaft in Ihrem Land.
Für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen in Deutschland müssen kubanische Staatsangehörige ein nationales Visum beantragen. In der Regel ist bei diesem Verfahren die Beteiligung zuständiger Inlandsbehörden vorgesehen. Das Verfahren kann daher bis zu drei Monate dauern. Für die Beantragung ist eine persönliche Vorsprache mit Termin erforderlich. Ein Termin muss über das Terminvergabesystem der Botschaft Havanna online gebucht werden.
Die Gebühr für den Antrag auf ein nationales Visum beträgt 80 Euro. Die Gebühr ist bei Antragstellung in bar und möglichst passend zu entrichten.
Die Bearbeitungsgebühr wird auch bei Nichterteilung eines Visums einbehalten. Anwendbare Gebührenbefreiungen (Ehepartner von deutschen Staatsangehörigen und anderen EU-Bürgern, Stipendiaten deutscher öffentlicher Institutionen) bzw. Gebührenermäßigungen (minderjährige Antragsteller 30 Euro) werden bei Antragstellung geprüft.
II. Antragsunterlagen
WICHTIGER HINWEIS FÜR ALLE ANTRÄGE:
Zur Prüfung des Antrags sind die Dokumente grundsätzlich im Original mit zwei Kopien vorzulegen. kubanische Urkunden sollten legalisiert sein (Die Legalisation kann durch die Botschaft erfolgen, wenn die Urkunden vom kubanischen Außenministerium vorbeglaubigt wurden). Für Dokumente (außer Reisepass), die nicht in der deutschen Sprache verfasst sind, muss eine offizielle Übersetzung angefertigt werden (Übersetzungen können durch das Übersetzungsbüro ESTI gefertigt werden oder in Deutschland durch einen vereidigten Übersetzer).
Zur zügigen Bearbeitung des Antrags müssen die Dokumente in der hier aufgeführten Reihenfolge sortiert sein. Bitte beachten Sie, dass für jeden Antrag allgemeine Unterlagen, zusätzliche Unterlagen je nach Aufenthaltszweck und Unterlagen zu Reiseverlauf und Reisekrankenversicherung benötigt werden.
Studierende
Sonderfall: Studienbewerber/in
Liegt eine Zulassung zum Studiengang noch nicht vor, kann ein Visum auch als Studienbewerber/in beantragt werden. In diesem Fall sind anstelle der Zulassung Nachweise für die Studienabsichten (z.B. erste Kontakte mit deutschen Hochschulen, Motivationsschreiben) vorzulegen sowie Nachweise über Sprachkenntnisse B1 der Unterrichtssprache des angestrebten Studiengangs. Wenn innerhalb der Gültigkeit des Visums bzw. Aufenthaltstitels (mit Verlängerung durch die Ausländerbehörde max. neun Monate) keine Zulassung zum Studiengang erreicht wird, ist eine erneute Ausreise erforderlich.
Sonderfall: Studienvorbereitender Sprachkurs
Liegt eine Zulassung zum Studiengang noch nicht vor und sollen erforderliche deutsche Sprachkenntnisse hierfür erworben werden, kann ein Visum für einen studienvorbereitenden Sprachkurs beantragt werden. In diesem Fall sind Nachweise für die Studienabsichten (z.B. erste Kontakte mit deutschen Hochschulen, Motivationsschreiben) und die Anmeldebestätigung zu einem Intensivsprachkurs (täglicher Unterricht mit min. 18 Unterrichtsstunden pro Woche) vorzulegen, der auf die Vorbereitung eines Nachweises ausreichender Sprachkenntnisse für den Hochschulbesuch (z.B. DSH, TestDaF, ZOP des Goethe-Instituts) ausgerichtet ist.