Allgemeine Geschäftsbedingungen

VON PRIMUS FREMDSPRACHEN

Anmeldung, Zahlung, allgemeine Informationen

Ihre Anmeldung ist verbindlich, sobald Sie eine Bestätigung über den Abschluss des Kurses erhalten haben. Damit akzeptieren Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Primus Fremdsprachen, Nürnberg.

Ihre Anmeldung verpflichtet Sie zur Zahlung des gebuchten Kurses. Die Sprachkurse sind nicht mehrwertsteuerpflichtig.

Die Anmeldung muss schriftlich vor Kursbeginn mit dem Anmeldeformular erfolgen. Um einen Platz im Kurs zu reservieren, müssen die Anmeldegebühr und die Anzahlung sofort nach der Anmeldebestätigung überwiesen werden. Der Restbetrag der Kursgebühr ist gemäß der vertraglichen Vereinbarung zu zahlen.

Es gilt die zum Zeitpunkt der Einschreibung gültige Preisliste. Eventuelle Bankgebühren, die bei der Bezahlung des Kurses anfallen, gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen.

Die Person, die den Kurs anmeldet, übernimmt die volle Verantwortung für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen, auch wenn der Student von der Sprachschule als Vertreter angemeldet wird.

Organisiert die Sprachschule Fremdleistungen (z.B. Versicherung, Unterkunft, Bustransfer), so gelten für den Vertragsabschluss die jeweiligen Bedingungen des Leistungserbringers.
 

Preise, Dienstleistungen, Unterricht

Jede Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten. (sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde).

Folgende Leistungen sind in der Kursgebühr enthalten: Einstufungstest bei Bedarf/Wunsch, Zertifikate, Informationen, schulinterne Prüfungen (telc Prüfungen sind nicht enthalten).

Ein Zertifikat kann auf Wunsch nach regelmäßiger Teilnahme ausgestellt werden.

Gruppenkurse erfordern eine Mindestteilnehmerzahl. Bei einer geringeren Teilnehmerzahl behält sich die Schule das Recht vor, die Anzahl der Wochenstunden zu reduzieren, bis die Mindestteilnehmerzahl wieder erreicht ist.

Die Mindestteilnehmerzahl variiert von Kurs zu Kurs. Weitere Informationen finden Sie in der jeweiligen Kursbeschreibung. Gegen eine zusätzliche Gebühr kann die volle Stundenzahl unterrichtet werden.

Die Kursgebühren und eventuelle Gebühren für Studienmaterial, Anmeldung etc. sind in der jeweiligen Kursbeschreibung angegeben oder können auf Anfrage direkt bei Primus Fremdsprachen erfragt werden.

Die Kursteilnehmer sind verpflichtet, die festgelegten Zeiten einzuhalten. Im Falle von Einzelunterricht kann der Schüler bei der Organisation des Stundenplans mitwirken.

 

Verlängerung, Umbuchung, Stornierung, Abwesenheit

Verlängerungen des Kurses müssen dem Sekretariat im Voraus mitgeteilt werden.

Alle Änderungen der ursprünglichen Buchung müssen schriftlich vorgenommen werden. Die Schule kann für jede Umbuchung eine Gebühr von 10 € erheben.

Versäumte Unterrichtsstunden können nicht nachgeholt werden.

Einzelne Unterrichtsstunden müssen mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden. Wird eine Unterrichtsstunde weniger als 24 Stunden im Voraus abgesagt, wird der volle Stundensatz in Rechnung gestellt.

Terminänderungen müssen immer über das Sekretariat vorgenommen werden. Kurzfristige Änderungen oder Stornierungen müssen direkt mit dem Lehrer abgesprochen werden. Der Kursleiter wird die Schule benachrichtigen.

Bei Abwesenheit des vorgesehenen Kursleiters wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, auf die die Schule keinen Einfluss hat, kann die Schule einen Ersatzlehrer einsetzen oder den Unterricht zu einem späteren Zeitpunkt durchführen.

Unterricht, der aufgrund höherer Gewalt, wie z. B. einer Epidemie oder schlechtem Wetter, ausfällt, kann nicht nachgeholt werden und entbindet den Schüler nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Dies gilt auch für Ausfälle von Internetanbietern oder von Netzwerken oder Internetknoten.

Der Teilnehmer ist allein dafür verantwortlich, pünktlich zum Kursbeginn zu erscheinen. Verspätungen, sei es aus Visa- oder anderen Gründen, berechtigen nicht zu einer Ermäßigung der Studiengebühren oder zu einem Antrag auf Zahlung für versäumte Unterrichtsstunden.

Bei vorzeitiger Stornierung, gemeinsamer Buchung mehrerer Kursstufen oder verspätetem Eintreffen wird keine Rückerstattung gewährt. Aus Kulanzgründen ist es möglich, den Kursbeginn zu verschieben; dies gilt als Umbuchung und wird mit einer Gebühr von 10 € belegt.

Wird ein gebuchter Kurs vor Kursbeginn storniert, wird die Einbehaltungsgebühr nach der folgenden Skala berechnet:

Bis 30 Tage vor Kursbeginn: 10% des gezahlten Betrags
Bis 14 Tage vor Kursbeginn: 20% des bezahlten Betrages
Bis 7 Tage vor Kursbeginn: 50% des gezahlten Betrages
Ab 6 Tage vor Kursbeginn: 100% des Betrages

Die Anmeldegebühren sind nicht erstattungsfähig.

Annullierung von telc Sprachprüfungen

Telc-Sprachprüfungen können nicht kostenlos storniert werden.

Es werden die folgenden Gebühren erhoben:

  • Absage der Teilnahme aufgrund von Krankheit am Tag der Prüfung zertifiziert am Tag der Prüfung:

telc Deutsch A1 und A2: 50 Euro

  • Stornierung OHNE ein Zertifikat:

Bis zu 15 Tage vor der Prüfung: 50 Euro

Ab 14 Tage vor der Prüfung: Mit einer Bescheinigung 50% der Prüfungsgebühr.
Bei Nichterscheinen zur Prüfung ohne ärztliches Attest wird die gezahlte Prüfungsgebühr nicht erstattet.

Ausnahmen: Der Teilnehmer, der abgesagt hat, muss einen Ersatzteilnehmer benennen. In diesem Fall wird eine Umbuchungsgebühr von 20 Euro fällig.
Siehe auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der telc gGmbH: §8 Abs. 1 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).

Visa und Zulassungsbescheinigungen

Der Sprachschüler ist für den Visumantrag und die damit verbundenen Kosten verantwortlich. Für die Ausstellung einer Anmeldebescheinigung/Buchungsbestätigung ist eine schriftliche Anmeldung und die Zahlung der vollen Kursgebühr erforderlich. Eine Reduzierung der Anzahlung kann nur in Ausnahmefällen von der Sprachschule schriftlich genehmigt werden. Dies muss ausdrücklich vereinbart und im Vertrag festgehalten werden.

Ein Visum muss im Voraus beim zuständigen Konsulat zusammen mit der Anmelde-/Buchungsbestätigung beantragt werden.

Wird das Visum nicht erteilt, erstattet die Sprachschule bis zu 90% der Kursgebühr. Die Stornierungsgebühr beträgt 10% der gesamten Kursgebühr und wird auf die Rückerstattung angerechnet. Erhält primus fremdsprachen nach Kursbeginn die Information, dass das Visum verweigert wurde, behält sich die Schule das Recht vor, den vollen Betrag der Anzahlung einzubehalten, da der Platz frei war und die Schule keinen anderen Studenten aufnehmen konnte. Die Bedingungen für die Rückerstattung der Anzahlung sind

– unverzügliche Benachrichtigung der Sprachschule durch den Antragsteller

– schriftliche Benachrichtigung über die Ablehnung durch die zuständige Behörde.

– schriftlicher Ablehnungsbescheid

Darüber hinaus müssen alle von Primus Fremdsprachen ausgestellten Originaldokumente zurückgegeben werden.

Die von der Sprachschule für die Organisation der Zulassung erhobene Bearbeitungsgebühr wird im Falle einer negativen Entscheidung des Konsulats oder einer Ablehnung durch die Universität(en) nicht zurückerstattet.

Der Restbetrag wird innerhalb von 4 Wochen auf das vom Teilnehmer angegebene Konto zurückerstattet.
 

Sonstiges

Die Kursteilnehmer betreten das Schulgelände auf eigene Gefahr. Die Schule haftet nicht für Personen- oder Sachschäden. Wenn nicht anders angegeben, ist der Kursort Kornmarkt 4, 90402 Nürnberg.

Mündliche Absprachen sind nicht gültig. Änderungen bedürfen der Schriftform.

Vertragliche Verpflichtungen der Schule:

  • Gewissenhafte Vorbereitung auf die Sprachkurse
  • Sorgfältige Auswahl und Überwachung von Dienstleistern (Lehrern)
  • Ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen

Jede Änderung der Anschrift ist vom Studierenden unverzüglich dem Sekretariat mitzuteilen.

Reklamationen sind an Primus Fremdsprachen, Frau G. Cicchetti, Kornmarkt 4 / 3. Stock, 90402 Nürnberg zu richten.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Nürnberg.

Wir behalten uns das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern.

Sollten sich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile davon als unwirksam erweisen, so tritt an die Stelle des unwirksamen Teils diejenige gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Vereinbarung am ehesten entspricht.
 

Stand Oktober 2022.